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Call Center
DGUV-R 115-402 Branche Call Center
Diese DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen in Call Centern.
DGUV-I 215-410 (BGI 650) Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Ein Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
Siehe auch >> Bildschirmarbeitsplatz, Bildschirmbrille, Laserdrucker, Raumakustik
CE-Kennzeichnung
Achtung: Die CE-Kennzeichnung wird nicht von einem unabhängigen Prüfinstitut vergeben. Vielmehr erklärt lediglich der Hersteller selbst, dass sein Produkt den Anforderungen der EU-Vorschriften entspricht. Eine angebrachte CE-Kennzeichnung entbindet den Anwender nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung!
Hinweis: Die Marktüberwachungsverordnung zwingt zur Überarbeitung des ProdSG. Mit der Ausgliederung der überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem 9. Abschnitt ProdSG wird das ProdSG zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Zusätzlich sollen im ProdSG die Bestimmungen für die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens im Lichte von Erfahrungen aus dem Vollzug überarbeitet und konkretisiert werden. Außerdem soll eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen neu aufgenommen werden...
Quelle: BMAS - Neues Recht der Produktsicherheit und der überwachungsbedürftigen Anlagen Stand 14.10.2020
Neufassung vom 27.07.2021:
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
§ 7 CE-Kennzeichnung
(1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1020 (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1) geändert worden ist.
(2) Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen,
1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder ohne dass die Anforderungen der Absätze 3 bis 5 erfüllt sind, oder
2. das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift ihre Anbringung vorschreibt.
(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts Anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.
(4) Nach der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle nach § 2 Nummer 19, soweit die notifizierte Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Die Kennnummer ist entweder von der notifizierten Stelle selbst anzubringen oder vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten nach den Anweisungen der notifizierten Stelle.
(5) Die CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Nach der CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls nach der Kennnummer kann ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen stehen, das auf ein besonderes Risiko oder eine besondere Verwendung hinweist.
Verordnungen zum ProdSG:
Hinweis: siehe gesetzliche Neuregelung zu überwachungsbedürftigen Anlagen ab 07-2021!
1. ProdSV (Verordnung über elektrische Betriebsmittel Neufassung ab 20.04.2016)
2. ProdSV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
6. ProdSV (Verordnung über einfache Druckbehälter Neufassung ab 20.04.2016)
Hinweis: die Verordnung wurde mit Wirkung zum 26.04.2019 durch das Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG ersetzt (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG).
Hinweis: die Verordnung wurde mit Wirkung zum 21.04.2018 durch das PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG abgelöst (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen). Für Schutzausrüstung der Kategorie III ist eine praktische Unterweisung Pflicht. Achtung: geänderte Einstufungen!
Ende der Übergangsfrist: 21.04.2019 >> DGUV-Pressemitteilung vom 18.04.2019
9. ProdSV (Maschinenverordnung)
(Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht)
Hinweis: die Richtlinie wird ab 14.01.2027 durch die Maschinenverordnung (EU)2023/1230 ersetzt
§ 1 Anwendungsbereich:
(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von folgenden neuen Produkten:
1. Maschinen,
2. auswechselbare Ausrüstungen,
3. Sicherheitsbauteile,
4. Lastaufnahmemittel,
5. Ketten, Seile und Gurte,
6. abnehmbare Gelenkwellen und
7. unvollständige Maschinen.
>> Leitfaden zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie
10. ProdSV (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder, Neufassung seit 05.12.2016)
Hinweis: Diese neue Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten.
11. ProdSV (Explosionsschutzprodukteverordnung Neufassung ab 20.04.2016)
Umsetzung der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
12. ProdSV (Aufzugsverordnung Neufassung ab 20.04.2016)
13. ProdSV (Aerosolpackungsverordnung)
14. ProdSV (Druckgeräteverordnung Neufassung ab 19.07.2016)
LASI-Veröffentlichung:
Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz, LV 46, 3. überarbeitete Auflage
DGUV-I 202-002 (BGI 5139) Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke. CE-Konformität und Betriebssicherheit
Weitere Informationsseiten im Internet:
Produktsicherheitsportal der BAuA
- Gefährliche Produkte 2016 - Informationen zur Produktsicherheit
- Gefährliche Produkte 2017 - Informationen zur Produktsicherheit
CE-Richtlinien.eu - Informationen rund um die CE-Kennzeichnung
SAFETYTEAMS Maschinensicherheit - Ingenieurbüro Preis
DGUV Test - Film "CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen"
DGUV Test Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen
- Auszug: "Verbraucherprodukte, für die es noch keine einheitlichen europäischen Sicherheitsanforderungen gibt (zum Beispiel Möbel, Leitern, Werkzeug), dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden."
BGHM-Aktuell 03-2016 zu Altmaschinen ohne CE
BGHM-Checkliste Maschinen ohne CE
www.maschinenrichtlinie.de
>> Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz
Siehe auch >> GS-Zeichen